Das gehört in die braune Tonne
In die Biotonne gehören kompostierbare
- Küchenabfälle aus Haushalten (z.B. Speisereste, Schalen, verdorbene Lebensmittel)
- Garten- und Grünabfälle (z.B. Rasenschnitt, Moos, Laub und Blumen)
- Auch Topfpflanzen und kleinere Mengen Erde dürfen in der braunen Tonne entsorgt werden
Was wird oft falsch entsorgt?
Ein großes Problem sind kompostierbare Bioplastiktüten, denn entgegen der Werbebehauptungen ihrer Hersteller sind diese im normalen biologischen Kompostierungsprozess nicht abbaubar und müssen als Störstoffe aufwendig aussortiert werden. Gleiches gilt im Übrigen für andere angeblich kompostierbare Bioplastikprodukte. Stattdessen sollte Biomüll in unbeschichteten Papiertüten oder Zeitungspapier entsorgt werden.
Doch Achtung ist auch beim Thema Papier geboten, denn andere Papierformen, wie etwa Küchenpapier oder Backpapier, sind auf Beständigkeit ausgelegt und zersetzen sich deshalb im Kompostierungsprozess zu langsam – auch sie gehören nicht in die Bio- sondern in die Restabfalltonne.
Speiseöle und –fette werden leider ebenfalls fälschlich im Biomüll entsorgt. Egal, ob diese pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind, sie legen sich in der Kompostierung über die Bioabfälle und stören deren Zersetzungsprozess. Kleinere Mengen Speiseöl sollten daher in einem verschlossenen Behälter über den Restmüll entsorgt werden – größere haushaltsübliche Mengen können am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Leider landet auch Katzenstreu wiederholt im Biomüll. Dieses hat dort jedoch nichts verloren, da es aus mineralischen Bestandteilen besteht und deshalb nicht kompostierbar ist. Auch Tierkot sowie tote Kleintiere bzw. Ungeziefer gehören in die Restabfalltonne. Größere Tierkadaver müssen einer Tierbeseitigungsanlage zugeführt werden, da sie (anders als Fleisch aus dem Supermarkt) nicht seuchenkontrolliert sind. Es ist nicht gestattet, diese im Hausmüll zu entsorgen.
Verwertung
Erfahren Sie, wie der Bioabfall des Landkreises Neuwied so gut wie möglich verwertet wird:
Nachdem wir die Abfälle bei Ihnen abgeholt haben, geht die Reise für den Abfall weiter zu unserem Partner im Rhein-Lahn-Kreis. Dort wird er über eine hochwertige Kreislaufführung verwertet.

Grünschnitt
Grünschnitt, der über das Volumen der Biotonne hinausgeht (z.B. Hecken-/Strauchschnitt oder Äste bis 8 cm Durchmesser), kann kostenlos bei unseren Wertstoffhöfen abgegeben (max. 2m3 pro Tag) oder alternativ zur dreiwöchigen Grünschnittabfuhr (max. 5m3 pro Abholung) angemeldet werden. Äste sollten dafür mit einem Garn gebündelt und diese Bündel nicht länger als 1,5 m sein, damit sie problemlos verladen werden können. Loser Grünschnitt wie Moos, Laub und Rasenschnitt sollte in Bütten, Wannen oder Grünschnittsäcken bereitgestellt werden, die von den Müllwerkern entleert und dann zurückgelassen werden können. Bitte beachten Sie beim Rückschnitt Ihrer Bäume, Hecken und Sträucher die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz während der Brutzeiten.