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Coronabedingte Maßnahmen an den Wertstoffhöfen

Die Wertstoffhöfe können ohne vorherige Terminabsprache aufgesucht werden. Bitte halten Sie zum Schutz der Anlieferer und Mitarbeiter folgende Maßnahmen ein:

  • freiwilliges Tragen einer medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske
  • Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen
  • Zahlungen vorrangig per EC-Karte, bei registrierten Gewerbebetrieben per Rechnung

Weil die Anzahl der gleichzeitigen Anlieferungen begrenzt ist, wird der Zugang durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort geregelt. Längere Wartezeiten können daher nicht ausgeschlossen werden.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

 

Abfall-Manager